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Voraussetzungen für die Befreiung einer juristischen Person von der Steuerpflicht infolge Gemeinnützigkeit.
Steuerbefreiung – Art. 56 lit. g Satz 1 DBG; Art. 62 Abs. 1 lit. f Satz 1 StG.
Voraussetzungen für die Befreiung einer juristischen Person von der Steuerpflicht infolge Gemeinnützigkeit.